AGB's

GESCHÄFTS-UND LIEFERBEDINGUNGEN für die MS Marketing-Services Winternitz-Dosch, Inh. Gabriele Winternitz-Dosch 76831 Billigheim, Marktstraße 52, nachfolgend nur noch MS Marketing-Services genannt. Die MS Marketing-Services schließt ihre Verträge und führt ihre Lieferungen auf Grund folgender Bedingungen aus:

1. Die Preise sind freibleibend. Die Rechnung ist rein netto, ohne jeden Abzug, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sofort nach Erhalt zu zahlen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Kataloge und Preislisten ihre Gültigkeit. Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Jede Adressengruppe / Leistung wird für sich getrennt berechnet. Adressengruppen / Kuvertierdienstleistungen bis 1000 Stück werden mit dem Gesamtpreis, über 1000 Stück mit dem Preis je 1000 in Rechnung gestellt. Für Sonderausführungen, z. B. bei Verarbeitung von Sonderformaten und nicht einwandfreiem Material werden Preiszuschläge berechnet.

2. Die in den Angeboten und Preislisten der MS Marketing-Services angegebenen Stückzahlen sind unverbindlich, da sich durch Zu- und Abgänge (bei Adressenlieferungen) dauernd Änderungen ergeben. Bei allen Aufträgen gilt deshalb die uns jeweils vorliegende Adressen-Stückzahl als bestellt. Daraus ergibt sich gegebenenfalls eine Mehr- oder Minderlieferung gegenüber dem Angebot oder den Preislisten und dem erhaltenen Auftrag. Dadurch erhöhen oder ermäßigen sich die vorher angegebenen Preise gleichlautend zu den Stückzahlen gemäß den Preistabellen der MS Marketing-Services. Ansprüche wegen zuviel oder zuwenig hergestellter Drucksachen können aus diesem Grunde nicht geltend gemacht werden.

3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Versandart bleibt der MS Marketing-Services vorbehalten. Paket- und Bahnsendungen werden unfrei abgesandt. Lieferungen per Eilpost oder Bahn oder per Expreß erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag.

4. Vor der Kündigung erteilter Aufträge muss in jedem Fall eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt werden. Dies gilt auch für Terminaufträge. Ergibt sich aus irgendeinem Grunde. dass die Lieferung der angebotenen Leistung oder die Ausführung der mit der Leistung verbundenen sonstigen Arbeiten der MS Marketing-Services nicht möglich ist, ist sie berechtigt, die weitere Durchführung des erteilten Auftrags abzulehnen, soweit er nicht zur Ausführung gelangte, ohne dafür regresspflichtig gemacht werden zu können. Auch für Druckfehler in den Katalogen, Angeboten und Auftragsbestätigungen lehnt die MS Marketing-Services Schadenersatz ab.

5. Falls der Auftraggeber keine bestimmten Liefertermine angegeben hat, erfolgt die Lieferung in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine werden nur durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung für die MS Marketing-Services verbindlich. Die MS Marketing-Services kann jedoch auch von derartigen Lieferterminen abweichen, wenn sich bei der Bearbeitung des vom Auftraggeber angelieferten Werbematerials nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben und wenn anzuliefernde Werbemittel der MS Marketing-Services nicht zu dem festgelegten Termin vollzählig vorliegen. Als Liefertermin gilt grundsätzlich die Übergabe an die Postannahmestelle, wenn die Postauflieferung durch die MS Marketing-Services erfolgt.

6. Soweit im Rahmen einer Marketingdienstleistung Adressen geliefert werden, erfolgt die Eingruppierung der einzelnen Adressen auf Grund eigener oder der MS Marketing-Services von dritter Seite mitgeteilter Feststellungen. Obwohl Retouren bzw. Fehladressen unvermeidlich sind, wird hierfür ein Erstattungsbetrag je Adresse nur dann vergütet, wenn die beanstandeten Adressen innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung franko der MS Marketing-Services zugesandt werden und die MS Marketing-Services diese Forderung bei dem Adressenhauptlieferanten geltend machen kann. Dabei müssen die üblicherweise mitgedruckte Identifizierungsnummer für das Bereinigen der Adressenkartei und die original postalischen Vermerke zur Verfügung stehen. Ein darüber hinausgehender Anspruch, wie Ersatz von Porto oder Rückerstattung des Kaufpreises und dergleichen, besteht nicht. Auslandsadressen sind vom Retourenersatz ausgeschlossen. Die MS Marketing-Services haftet für die Fehler bei der Adressierung, der Herstellung, der Weiterverarbeitung bzw, der Postauflieferung des Werbematerials bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag, jedoch ohne Portoanteil. Für durch die MS Marketing-Services verschuldeten Makulaturanfall von Material haftet sie nur dann, wenn mehr als 10% des Materials davon betroffen sind. Die Mangelrügefrist beträgt 14 Tage.

7. Der Datenverwaltungskunde darf der MS Marketing-Services nur Datenträgerkopien zur Verfügung stellen. Der so übergebene Datenbestand ist vom jeweiligen Übergeber selbst gegen Verlust jeglicher Art zu versichern. Von der MS Marketing-Services werden im Falle des schuldhaften Verlustes bzw. Unterganges nur die Kosten des Bandes bzw. Datenträgers ersetzt.

8. Übernimmt die MS Marketing-Services die Herstellung von Werbemitteln für den Auftraggeber, dann gelten die im Druckgewerbe üblichen Mehr- oder Minderauflagen bis zu 10% als vom Auftraggeber akzeptiert. Das gleiche gilt auch für Farbabweichungen in diesem Rahmen. Druckqualität: Soweit die MS Marketing-Services für den Auftraggeber Druckerzeugnisse erstellen lässt, so ist sie an die technischen Möglichkeiten der Druckereien gebunden. Verfahrensbedingte Begleiterscheinungen im Druckbild, besonders bei Digitaldruck in Kombination mit den Papieren können sein z.B. vereinzelte oder unregelmäßig auftretende Tonerpunkte, schwache Farbschleier, Auslassungen (insbeondere im monochromen Rasterdigitaldruck bei flächigen Motiven wie Rasterdruck), Farbverschiebungen oder Übersättigungen des Druckes, insbesondere bei Druck aus Textverarbeitungs-, Präsentations- oder ähnlichen Anwendungen aus dem Office-Bereich. Verfahrensbedingte Begleiterscheinungen werden durch unregelmäßige Stichproben und durch Auftragsunterbrechung vom Auftragnehmer bestmöglich behoben. Die verfahrensbedingten Begleiterscheinungen im Druckbild sind von Reklamationen ausgenommen. Die Kosten für die Anfertigung von Klischees und Satz werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Bei Anlieferung der Daten in nicht druckfähiger Form wird bei einem überschaubaren Arbeitsaufwand eine Nachbearbeitung durchgeführt. Für diese Arbeit wird (falls erforderlich) ein Dienstleistungsstundensatz von 36 Euro berechnet. Mit der Datenübertragung erkennen Sie dieses ausdrücklich an.

9. Der für die Postauflieferung von Werbematerial benötigte Portobetrag muß rechtzeitig, spätestens aber 2 Tage vor dem Versandtermin auf einem der angegebenen Konten der MS Marketing-Services gutgeschrieben sein. Liefert der Auftraggeber, seine Druckerei oder ein anderer Adressenlieferant Material zur Verarbeitung an die MS Marketing-Services, dann trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten für dieses Material. Sollten sich nach der erfolgten Postaufgabe durch die MS Marketing-Services Portonachforderungen der Deutschen Post infolge von der MS Marketing-Services bei der Posteinlieferung nicht zu erkennenden Gewichtsüberschreitungen durch Papiergewichtstoleranzen oder sonstiger Faktoren ergeben, so trägt der Auftraggeber diese Nachforderungen. Außerdem behält sich die MS Marketing-Services Mehrberechnung der durch diesen Umstand erfolgten Zusatzarbeiten vor. Wenn die Portovorauszahlung verspätet eingeht, verschiebt sich auch ein bereits bestätigter Auslieferungstermin entsprechend. Die MS Marketing-Services kann verlangen, daß auch neben dem Portokostenvorschuss ein Vorschuss auf ihre Vergütungsforderung bis zu 100% zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages gezahlt wird. Das Postfertigmachen von Werbesendungen erfolgt in der branchenüblichen Weise. Abweichende Anweisungen des Auftraggebers sind für die MS Marketing-Services nicht verbindlich, es sei denn, dass diese von ihr schriftlich bestätigt worden sind. Die der MS Marketing-Services zum Postfertigmachen übersandten Materialien sind frei Haus anzuliefern. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Die MS Marketing-Services behält sich vor, das Verpackungsmaterial nicht zurückzugeben. es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall erfolgt eine Rückführung auf Kosten des Auftraggebers, der im Übrigen generell bei der MS Marketing-Services anfallende Entsorgungskosten zu tragen hat. Für die der MS Marketing-Services zur Bearbeitung überlassenen Anschriften, für die davon angefertigten Auftraggeberplatten sowie für die zum Versand übergebenen Drucksachen, Prospekte und dergleichen wird eine Haftung nicht übernommen. Sollen diese gegen Feuer, Diebstahl, Beschädigungen, Verlust etc. versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst vorzunehmen und zu bezahlen, Eine Kontrolle, ob die angegebenen Stückzahlen der von den Auftraggebern oder deren Beauftragten angelieferten Materialien stimmen, wird generell nicht vorgenommen. Bei etwa später sich ergebenden Differenzen können Anspruche deshalb nicht gegen die MS Marketing-Services erhoben werden. Die Verarbeitungspreise der MS Marketing-Services schließen keine genaue Prüfung des angelieferten Materials ein. so dass Fehlmengen möglicherweise erst bei der Weiterverarbeitung entdeckt werden. Über Restmengen, die nach Versand der Werbemittel übrig bleiben, informiert die MS Marketing-Services den Auftraggeber; trifft dieser innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung der MS Marketing-Services keine Entscheidung, ist die Marketing-Services Winternitz-Dosch zur kostenpflichtigen Entsorgung der Reste im obigen Sinn berechtigt, ohne daß dem Auftraggeber hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.

10. Sämtliche etwaigen Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Leistungen der MS Marketing-Services oder etwaige Erfolgseinbußen. gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Hohe der betreffenden Rechnungsposition, jedenfalls aber auf den Rechnungsbetrag beschränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dabei obliegt die Beweislast dem Auftraggeber. Hinsichtlich des verbrauchten Portobetrages sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

11. Alle gelieferten Adressen dürfen nur für den einmaligen eigenen Bedarf des Auftraggebers benutzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie dürfen weder abgeschrieben noch auf einen Vervielfältiger irgendwelcher Art gebracht werden. Dabei ist es unerheblich, ob tatsachlich Vervielfältigungen stattgefunden haben. Ferner dürfen die bezogenen Adressen nicht zu mehr als einer einmaligen eigenen Werbeaussendung benutzt werden. Die MS Marketing-Services arbeitet nach den Grundsätzen des DDV (Deutscher Direktmarketing Verband). Auch ist es verboten, der eigenen Werbesendung fremde Sendungen beizufügen. Ferner ist auch die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der bezogenen Adressen an Dritte, auch wenn es sich um die Anfertigung von Abschriften oder zwecks Erstellung einer Vervielfältigungsmöglichkeit für eigene Zwecke des Auftraggebers handelt, nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen ist der Auftraggeber vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des 10fachen Rechnungsbetrages verpflichtet, der für die Lieferung entrichtet wurde, in welcher die vertragswidrig verwendete Anschrift enthalten war, ohne Rücksicht darauf, wie viele Adressen aus der Lieferung missbräuchlich benutzt wurden, Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Die MS Marketing-Services ist berechtigt, in jede Adressengruppe eine Anzahl Kontrolladressen einzuarbeiten, soweit dies nicht bereits vom Adressvorlieferanten geschehen ist.

12. Ergänzend zu den Lieferbedingungen der MS Marketing-Services gelten die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. 12. 1976.

13. Sollten einzelne Bestimmungen der Lieferbedingungen der MS Marketing-Services oder auch nur Teile derselben unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsschließenden, soweit es sich um Vollkaufleute handelt, Landau / Pfalz. Stand August 2006